I. Vorbemerkung
Der Autor und der Erstrezensent waren während einiger Jahre zusammen Mitglieder der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes. Er hat Hans Mathys als guten und verlässlichen Kollegen geschätzt. Unvergesslich sind die gemeinsamen Morgenkaffees an der Bar der bundesgerichtlichen Cafeteria, wo wir über Gott und die Welt sprachen, aber auch über den FCZ und den FCL.
Sehr verschieden waren aber die Auffassungen betreffend Sinn und Höhe der Strafe. Die nachfolgenden…