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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2014 | S. 31–34Es folgt Seite №31

Nr. 13 Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer, Zwischenentscheid vom 26. April 2012 i.S. A. gegen Bundesamt für Justiz – RR.2012.20; Bundesstrafgericht, Beschwerdekammer (Haupt-) Entscheid vom 3. August 2012 i.S. A. gegen Bundesamt für Justiz, Fachbereich Auslieferung – RP.2012.6; Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 11. September 2012 i.S. Bundesamt für Justiz gegen X. – 1C_379/2012

Art. 6 EMRK; Art. 80p IRSG: Beschleunigungsgebot; Auflagen zur Gewährung von Rechtshilfe.

Vergehen rund 16 Jahre von der Verübung der Tat bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ausländische Behörden mit Auslieferungsersuchen an die Schweiz gelangen, um die verhängte Strafe zu vollziehen, ergeben sich zudem aus den Akten weder Hinweise auf einen besonders komplizierten Fall noch darauf, dass der…

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