Nr. 21 Bundesgericht, öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 23. Juli 2010 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat – 1B_226/2010
Art. 29 Abs. 2 BV: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Fortsetzung der Untersuchungshaft.
Wird einem Beschuldigten das Recht verwehrt, in alle wesentlichen Akten Einsicht nehmen zu können bevor ein Entscheid gefällt wird, vorliegend die Fortsetzung der Untersuchungshaft, begründet dies eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör. (Regeste forumpoenale)
Art. 29 al. 2 Cst.:…
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