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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2021 | S. 372–378Es folgt Seite №372

Nr. 35 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 22. Juni 2020 i.S. A. gegen ​Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden – 6B_84/2020

Art. 319 Abs. 1 StPO: Anspruch auf formelle Verfahrenseinstellung.

Die ​Staatsanwaltschaft kann das Verfahren vollständig oder teilweise einstellen. Eine Teileinstellung kommt nur in Betracht, wenn mehrere Lebensvorgänge oder Taten im prozessualen Sinn zu beurteilen sind, die einer separaten Erledigung zugänglich sind. Soweit es sich lediglich um eine andere rechtliche Würdigung ein und…

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