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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2023 | S. 482–489Es folgt Seite №482

BGE-Praxis II / 2023

BGE 149 IV 153 und BGE 149 I 91 sowie eine Auswahl nicht amtlich publizierter Entscheide des Bundesgerichts bis und mit 8.9.2023

I. Strafrecht

1. Allgemeiner Teil

Art. 8 Abs. 2 und ​Art. 24 Abs. 2 StGB (Begehungsort bei versuchter Anstiftung): Die versuchte Anstiftung nach Art. 24 Abs. 2 StGB ist ein selbstständiges Delikt und begründet damit einen selbstständigen Anknüpfungspunkt. Dieser bestimmt sich nach Art. 8 Abs. 2 StGB, d.h. nach dem Handlungsort des Anstifters und dem Ort, an dem der (Anstiftungs-)Erfolg…

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