Nr. 38 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 13. März 2018 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen – 6B_684/2017
Art. 385, 399 und 406 StPO: Formalitäten des schriftlichen Berufungsverfahrens.
Das Berufungsverfahren erfolgt in einem zweistufigen Anmeldungs- und Begründungsverfahren. Nach Art. 399 Abs. 1 StPO kann innert zehn Tagen seit Eröffnung des erstinstanzlichen Urteils Berufung angemeldet werden. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und muss nicht begründet werden. Nach Zustellung des…
[…]