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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2015 | S. 267–269Es folgt Seite №267

Nr. 39 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 1. Juni 2015 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich und A. – 6B_1251/2014

Art. 9, 29 Abs. 2 BV; Art. 3 Abs. 2 lit. c, 107, 139 Abs. 2, 343 Abs. 3, 405 Abs. 1 StPO: unzulässige antizipierte Beweiswürdigung bei «Vier-Augen-Delikten».

Das Gericht kann, ohne den ​AnspruchaufrechtlichesGehör zu verletzen, einen Beweisantrag ablehnen, wenn es in willkürfreier Würdigung der bereits abgenommenen Beweise zur Überzeugung gelangt, der rechtlich erhebliche Sachverhalt…

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