Der Verzicht auf die Inanspruchnahme von Verteidigungsrechten
Inhaltsübersicht:
- I. Die Verantwortung der Verteidigung für die Wahrnehmung der prozessualen Rechte der beschuldigten Person
- II. Der Entscheid des Bundesgerichts vom 12. Januar 2022 (6B_1320/2020 = BGE 148 IV 22)
- III. Zum Erklärungsgehalt des Schweigens der Verteidigung
- IV. Zur Abgrenzung: die von Amtes wegen zu gewährleistenden Formen des Strafverfahrens
I. Die Verantwortung der Verteidigung für die Wahrnehmung der prozessualen Rechte der beschuldigten Person
Der schweizerische Strafprozess ist strukturell gesehen ein inquisitorisches Verfahren, d.h., die Verantwortung dafür, dass das Ziel des Verfahrens erreicht wird, liegt nicht bei den Parteien, sondern bei den das Verfahren leitenden staatlichen Organen,1 also zunächst einmal bei der das…
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