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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2022 | S. 99–103Es folgt Seite №99

Nr. 15 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 23. Februar 2021 i.S. A. gegen ​Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat – 1B_602/2020

Art. 248 Abs. 1, 264 Abs. 3 und 265 Abs. 2 lit. a–b StPO: Entsiegelung.

Aufzeichnungen und Gegenstände, die nach Angaben der Inhaberin oder des Inhabers wegen eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts oder aus anderen Gründen nicht durchsucht oder beschlagnahmt werden dürfen, sind zu versiegeln und dürfen von den Strafbehörden weder eingesehen noch verwendet werden (Art. 248 Abs. 1 StPO)…

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