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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2022 | S. 27–30Es folgt Seite №27

Nr. 6 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 25. März 2021 i.S. A. gegen Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt – 1B_96/2021

Art. 221, 229 ff., 364a und 364b StPO: Anordnung von ​Sicherheitshaft; Befristung.

Für die Anordnung von ​Sicherheitshaft in selbstständigen nachträglichen Verfahren fehlte bisher eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage. Die Haft war nur gestützt auf eine analoge Anwendung der Bestimmungen von Art. 221 ff. und 229 ff. StPO zulässig und stützte sich auf eine lang andauernde und konstante Rechtsprechung…

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