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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2023 | S. 431–436Es folgt Seite №431

Nr. 41 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 29. November 2021 i.S. Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen A. – 1B_412/2021

Art. 141 Abs. 2 und 248 Abs. 1 StPO: Entsiegelung.

Im Entsiegelungsverfahren wird endgültig über die Preisgabe der angerufenen Geheimnisrechte entschieden. Somit sind die entscheiderheblichen Beweisfragen, etwa im Hinblick auf das Erfordernis ​des hinreichenden Tatverdachts oder auf gesetzliche Entsiegelungshindernisse, bereits im Vorverfahren materiell zu prüfen. Der abschliessende Entscheid über…

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