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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2023 | S. 431–436Es folgt Seite №431

Nr. 41 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 29. November 2021 i.S. Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegen A. – 1B_412/2021

Art. 141 Abs. 2 und 248 Abs. 1 StPO: Entsiegelung.

Im Entsiegelungsverfahren wird endgültig über die Preisgabe der angerufenen Geheimnisrechte entschieden. Somit sind die entscheiderheblichen Beweisfragen, etwa im Hinblick auf das Erfordernis des hinreichenden Tatverdachts oder auf gesetzliche Entsiegelungshindernisse, bereits im Vorverfahren materiell zu prüfen. Der abschliessende Entscheid über die…

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