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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2021 | S. 273–276Es folgt Seite №273

Nr. 24 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 30. März 2020 i.S. A. gegen B., Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen und Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland – 1B_15/2020

Art. 38 Abs. 2 StPO: Bestimmung eines abweichenden Gerichtsstandes.

Die Beschwerdeinstanz des Kantons kann zur Wahrung der ​Verfahrensrechte einer Partei auf Antrag dieser Partei oder von Amtes wegen nach Erhebung der Anklage die Beurteilung in Abweichung der Gerichtsstandvorschriften einem anderen sachlich zuständigen erstinstanzlichen Gericht des Kantons zur Beurteilung überweisen. Artikel 38…

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