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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2016 | S. 142–146Es folgt Seite №142

Nr. 20 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 24. Dezember 2014 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern – 6B_968/2014

Art. 94, 353 Abs. 1 lit. c StPO: Strafbefehl; Wiederherstellung der Frist zur ​Einsprache; Nichtigkeit versus Ungültigkeit.

Ein Strafbefehl ohne Sachverhalt ist nicht nichtig, sondern lediglich ungültig. Erhebt die beschuldigte Person keine gültige ​Einsprache, wird der Strafbefehl deshalb zum rechtskräftigen Urteil. (Regeste der Anmerkungsverfasserin)

Art. 94, 353 al. 1 let. c CPP: ordonnance…

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