Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2022 | S. 96–99Es folgt Seite №96

Nr. 14 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 25. Oktober 2021 i.S. A. gegen Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus – 1B_385/2021

Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 135 StPO: Reisewegentschädigung der amtlichen Verteidigung.

Die amtliche Verteidigung kann aus Art. 29 Abs. 3 BV einen Anspruch auf ​Entschädigung und Rückerstattung ihrer Auslagen herleiten, aber nur «soweit es zur Wahrung der Rechte notwendig ist». Nach diesem Massstab bestimmt sich der Anspruch sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht, d.h. in Bezug auf…

[…]