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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2023 | S. 68–73Es folgt Seite №68

Der software-basierte Keylogger als technisches Überwachungsgerät nach Art. 280 lit. b StPO – eine kritische Auseinandersetzung mit BGE 147 IV 424

I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich führte eine Strafuntersuchung gegen eine noch unbekannte Täterschaft «A.» wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie qualifizierter Geldwäscherei. Sie warf der unbekannten Täterschaft unter anderem vor, über das Profil «C.» auf diversen Marktplätzen im Darknet und über eine E-Mail-Adresse grosse Mengen…

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