Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2023 | S. 420–431Es folgt Seite №420

Nr. 40 Obergericht des Kantons Nidwalden, Strafabteilung, Beschluss vom 10. Mai 2022 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft Nidwalden – SA 21 5

Art. 131 Abs. 3 und 147 Abs. 1 StPO: Sicherstellung der notwendigen Verteidigung; Teilnahmerechte bei Beweiserhebungen; ​Verzicht des Beschuldigten auf Verfahrensrechte.

An einen rechtswirksamen ​Verzicht auf wichtige rechtsstaatliche Verfahrensgarantien sind hohe Anforderungen zu stellen. Er muss auf dem Willen der beschuldigten Person beruhen sowie förmlich und unzweideutig zum Ausdruck gebracht…

[…]