BGer, Urteil v. 30.1.2023, BGE 149 IV 144: Rechtshilfe an einen Unrechtsstaat
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und niemand ginge, um einmal zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge.
Kurt Marti
Inhaltsübersicht:
I. Sachverhalt
In der ersten Jahreshälfte 2020 richtete die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation drei Rechtshilfeersuchen an die Schweiz. Dies im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen Entwendung und Veruntreuung von mehr als 1,4 Mia. USD aus den Aktiven einer Bank; verdächtigt würden deren Verwaltungsratspräsident und weitere Mittäter. Im Ersuchen wurde dargelegt, die Beute…
[…]