Die Rechtsmittelbefugnis der Staatsanwaltschaft gegen gerichtliche Entscheide über die Festsetzung der Höhe des Honorars für die amtliche Verteidigung
Gedanken zu den Urteilen des Bundesgerichts 6B_611/2012 und 6B_693/2012 vom 19.4.2013
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Das amtliche Mandat
- III. Art. 135 Abs. 3 StPO: lex specialis zu Art. 381 StPO?
- 1. Die amtliche Verteidigung als Verfügungsadressatin
- 2. Die vom Entschädigungsentscheid mittelbar beschwerten Dritten
- 3. Die Staatsanwaltschaft: Nicht vom Entschädigungsentscheid betroffene Dritte
- 4. Der Entschädigungsentscheid als Strafsache?
- 5. Entschädigungsverfahren nicht gleich Strafverfahren
- 6. Entschädigung nicht gleich Entschädigung
- 7. Systembedingte Spaltung der Rechtsmittelwege: Beschwerde sui generis?
- 8. Beschränkt anfechtbarer Entschädigungsentscheid?
- IV. Die Rechtsmittelbefugnis der Staatsanwaltschaft extra legem? – Mögliche Folgen und Probleme für die Praxis
- V. Fazit
I. Einleitung
Das Bundesgericht hat in zwei Entscheiden vom 19.4.20131 der Staatsanwaltschaft – sowie den übrigen Parteien2 – das Recht zugesprochen, die von einem Gericht festgesetzte Höhe des Honorars für die amtliche Verteidigung mit Berufung anzufechten. Es hält im Ergebnis fest, dass der Gesetzgeber bewusst das urteilende Gericht für die Festsetzung der Entschädigung des amtli…
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