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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2013 | S. 235–240Es folgt Seite №235

Die Rechtsmittelbefugnis der Staatsanwaltschaft gegen gerichtliche Entscheide über die Festsetzung der Höhe ​des Honorars für die amtliche Verteidigung

Gedanken zu den Urteilen ​des Bundesgerichts 6B_611/2012 und 6B_693/2012 vom 19.4.2013

I. Einleitung

Das Bundesgericht hat in zwei Entscheiden vom 19.4.20131 der Staatsanwaltschaft – sowie den übrigen Parteien2 – das Recht zugesprochen, die von einem Gericht festgesetzte Höhe ​des Honorars für die amtliche Verteidigung mit Berufung anzufechten. Es hält im Ergebnis fest, dass der Gesetzgeber bewusst das urteilende Gericht für die Festsetzung der Entschädigung ​des amtli…

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