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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2021 | S. 220–226Es folgt Seite №220

AmtlicheVerteidigung vor Bundesgericht – Zugleich eine Besprechung von BGE 146 IV 3641

I. Ausgangspunkt

Im Strafverfahren auf kantonaler Stufe wird eine ​amtlicheVerteidigung auf Antrag hin gewährt, wenn kein Bagatellfall vorliegt.2 Zudem muss eine ​Verteidigung von Gesetzes wegen sichergestellt werden, wenn es sich um einen Fall von notwendiger ​Verteidigung handelt.3 Notwendige ​Verteidigung liegt, vereinfacht ausgedrückt, vor, wenn der beschuldigten Person durch das…

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