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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2023 | S. 138–142Es folgt Seite №138

Besprechung des BGE 148 IV 292:2 Zulassungsbedingungen zum Arbeitsexternat gemäss Art. 77a StGB3

I. Rechtliche Grundlagen für das Arbeitsexternat

1. Bundesrechtliche Vorgaben

Die Absätze 1 und 2 von Art. 77a StGB stellen eine bundesrechtliche Rahmenbestimmung zum Arbeitsexternat dar, d.h. zur letzten Stufe des progressiven Straf- und Massnahmenvollzugs vor der Entlassung. Das Arbeitsexternat dient der schrittweisen Wiedereingliederung der inhaftierten Personen (BGer, Urteil v. 3.3.2016, 6B…

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