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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2009 | S. 79–81Es folgt Seite №79

Nr. 15 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 15. Juli 2008 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Beschwerde in Strafsachen) – 6B_67/2008

Art. 6 Ziff. 1 und 3 EMRK, Art. 29 Abs. 1 und 2 BV: Verletzung des Rechts ​auf Replik.

Beantragt die Beschwerdegegnerin in ihrer Berufungsantwort die Abweisung der Berufung und begründet sie diesen Antrag, hat der Beschwerdeführer einen ​Anspruchauf Zustellung dieser Verfahrenseingabe und ein Recht ​auf Replik. Dies gilt jedenfalls insoweit, als eine etwaige Replik nicht von vornherein ohne…

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