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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2023 | S. 17–20Es folgt Seite №17

Nr. 4 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 25. Oktober 2021 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 6B_913/2021

Art. 213 und 215 StPO: Hausdurchsuchung; Durchsuchungsbefehl; Voraussetzung für polizeiliche Anhaltung.

Gemäss Art. 215 Abs. 1 lit. a–d StPO kann die Polizei im Interesse der Aufklärung einer Straftat eine Person anhalten und wenn nötig auf den Polizeiposten bringen, um ihre Identität festzustellen, sie kurz zu befragen, abzuklären, ob sie eine Straftat begangen hat, oder abzuklären, ob nach ihr oder…

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