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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2021 | S. 437–440Es folgt Seite №437

Nr. 38 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 17. März 2020 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 6B_1016/2019

Art. 84 Abs. 3, 346, 347 Abs. 1 und 405 Abs. 1StPO: Berufungsverfahren.

Das Berufungsverfahren ist nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich mündlich. Nach Eröffnung der ​Berufungsverhandlung kann das Gericht nicht formlos und ohne Einverständnis der beschuldigten Person in das schriftliche Verfahren wechseln. Die Begründung der Tat- und Rechtsstandpunkte erfolgt im mündlichen…

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