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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2021 | S. 437–440Es folgt Seite №437

Nr. 38 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 17. März 2020 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau – 6B_1016/2019

Art. 84 Abs. 3, 346, 347 Abs. 1 und 405 Abs. 1 StPO: Berufungsverfahren.

Das Berufungsverfahren ist nach der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich mündlich. Nach Eröffnung der Berufungsverhandlung kann das Gericht nicht formlos und ohne Einverständnis der beschuldigten Person in das schriftliche Verfahren wechseln. Die Begründung der Tat- und Rechtsstandpunkte erfolgt im mündlichen Berufungsverfahren in…

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