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Aus der Zeitschriftforumpoenale 2/2022 | S. 120–125Es folgt Seite №120

Miles tenetur se ipsum accusare? – Verwertbarkeit des «Formulars 06.005» in militärgerichtlichen Strafverfahren

I. Ausgangslage

Der pikettleistende Untersuchungsrichter (UR) erhält einen Anruf eines Kommandanten: Während eines Gefechtsschiessens habe sich ein Unfall ereignet. Ein Soldat sei von einem Steinsplitter getroffen und erheblich am Auge verletzt worden. Mutmasslich sei unmittelbar neben ihm ein Gewehrgeschoss aufgeprallt. Der UR rückt unverzüglich an den Ereignisort aus. Bei seinem Eintreffen…

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