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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2022 | S. 10–16Es folgt Seite №10

Nr. 3 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 16. Juni 2020 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern sowie A.B. und B.B. – 6B_56/2020

Art. 11 und 319 StPO: Grundsatz «ne bis in idem»; ​Teileinstellung des Verfahrens.

Dem Grundsatz «ne bis in idem» zufolge darf niemand wegen einer Straftat, für welche er rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wurde, erneut strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden. Das Verbot der doppelten Strafverfolgung bildet ein Verfahrenshindernis, das in jedem Verfahrensstadium von Amtes wegen zu…

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