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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2021 | S. 13–17Es folgt Seite №13

Nr. 3 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 25. Februar 2020 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich – 1B_259/2019

Art. 275 Abs. 1 lit. a, 278 und 279 Abs. 3 StPO: Überwachungsmassnahmen; Zufallsfund; Beschwerdelegitimation.

Gemäss Art. 275 Abs. 1 lit. a StPO muss die Staatsanwaltschaft eine Überwachung sofort beenden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Darauf kann sich gemäss Bundesgericht aber nur derjenige berufen, gegen den sich die Überwachung richtete. Zur Beschwerde legitimiert sind gemäss Ar…

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