Direkt zum Inhalt

Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2020 | S. 432–437Es folgt Seite №432

Nr. 43 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 2. April 2020 i. S. A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen – 6B_1042/2019

Art. 70 StGB: Einziehung beschlagnahmter Vermögenswerte.

Gemäss Art. 70 Abs. 1 StGB verfügt das Gericht die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt worden sind oder dazu bestimmt waren, eine Straftat zu veranlassen oder zu belohnen, sofern sie nicht dem Verletzten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausgehändigt werden. Die Einziehung ist ausgeschlossen, wenn…

[…]