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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2022 | S. 436–440Es folgt Seite №436

Sozialversicherungsträger als Privatklägerschaft

I. Einleitung

Die geschädigte Person (Art. 115 Abs. 1 StPO) kann ausdrücklich erklären, sich am ​Strafverfahren als Straf- oder Zivilkläger zu beteiligen (Art. 118 Abs. 1 StPO).1 Strafkläger ist nach Art. 119 Abs. 2 StPO, wer die Verfolgung und Bestrafung der für die Straftat verantwortlichen Person verlangt (lit. a), Zivilkläger, wer adhäsionsweise privatrechtliche Ansprüche geltend macht,…

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