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Aus der Zeitschriftforumpoenale 5/2023 | S. 327–332Es folgt Seite №327

Nr. 32 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 25. Juli 2022 i.S. A. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_1047/2021

Art. 3, 130, 134 Abs. 2 und 141 Abs. 4 StPO: wirksame Verteidigung; staatliche Fürsorgepflicht.

Die Verteidigung muss die Interessen des Beschuldigten in ausreichender und wirksamer Weise wahrnehmen. Der Beschuldigte hat Anspruch auf eine sachkundige, engagierte und effektive Wahrnehmung seiner Parteiinteressen. Die Strafbehörden haben gemäss den in Art. 3 StPO festgeschriebenen Grundsätzen des…

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