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Aus der Zeitschriftforumpoenale 3/2017 | S. 137–143Es folgt Seite №137

Nr. 12 Bundesgericht, I. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 12. August 2016 i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich – 1B_124/2016

Art. 5, 29Abs. 1 lit. b, 30 und 147 StPO: Grundsatz der Verfahrenseinheit; Voraussetzungen für eine Verfahrenstrennung; Feststellung einer Rechtsverzögerung.

Es gilt der Grundsatz der Verfahrenseinheit. Eine Verfahrenstrennung ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen. Bei mutmasslichen Mittätern und Teilnehmern sind getrennte Verfahren äusserst problematisch, wenn…

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