Das Anwesenheits- und Fragerecht der Verfahrensparteien bei Einvernahmen im Vorverfahren
Inhaltsübersicht
- I. Einführung in die Problemstellung
- II. Die Ausgestaltung des Teilhaberechts der Verfahrensparteien im Vor- und Hauptverfahren
- III. Fazit
I. Einführung in die Problemstellung
Der AnspruchaufrechtlichesGehör wird in Art. 29 Abs. 2 BV sowie in Art. 6 Ziff. 1 EMRK gewährleistet.2 Seine Geltung wird darüber hinaus nun auch in Art. 3 Abs. 2 lit. c StPO bestätigt, wo festgehalten wird, dass die Strafbehörden das Gebot zu beachten haben, allen Verfahrensbeteiligten rechtlichesGehör zu gewähren. Der Inhalt des Anspruchs
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