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Aus der Zeitschriftforumpoenale 1/2022 | S. 53–56Es folgt Seite №53

«Jetzt noch für das Protokoll» – Informelles Erheben von Handyzugangsdaten der beschuldigten Person1

I. Praktische Ausgangslage

Der grösste Teil der Schweizer Bevölkerung besitzt ein Smartphone. Darauf sind Daten einsehbar, die in Strafverfahren bedeutend sein können. Fotos, erst recht Videos, selbst Standortdaten, Kalendereinträge, Suchanfragen oder private Chats können als Beweise dienen, weitergehende Ermittlungsansätze liefern oder Zufallsfunde darstellen. Strafverfolgungsbehörden haben somit…

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