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Aus der Zeitschriftforumpoenale 6/2020 | S. 451–458Es folgt Seite №451

Täterkomponenten und Strafartenwahl bei der Gesamtstrafenbildung

I. Einleitung

Die Strafnormen des BT StGB erfassen nur den Fall, bei welchem durch ein Verhalten ein Tatbestand einmal verwirklicht wird.1 Ist ein Lebenssachverhalt oder sind mehrere Lebenssachverhalte zu beurteilen, durch welche mehrere unterschiedliche Straftatbestände erfüllt werden oder durch welche derselbe Straftatbestand mehrfach erfüllt wird, bestimmt einzig Art. 49 Abs. 1 Satz 1 StGB,…

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