Das Ermittlungsverfahren und die Untersuchung ergänzen sich – auch bei der Personalbeweiserhebung
Inhaltsübersicht
- I. Das Ermittlungsverfahren und die Untersuchung als funktionale Elemente des Vorverfahrens
- II. Die strafprozessualen Personalbeweisfiguren
- III. Die formelle Einvernahme als Personalbeweiserhebung
- IV. Teilnahmerechte der beschuldigten Person an Personalbeweiserhebungen
- V. Fazit
I. Das Ermittlungsverfahren und die Untersuchung als funktionale Elemente des Vorverfahrens
Das strafprozessuale Urteil soll auf der materiellen Wahrheit, dem historisch tatsächlichen Verhalten der beschuldigten Person, beruhen.1 Deren Ermittlung steht im Zentrum des Vorverfahrens nach Art. 299 ff. StPO2 und ist von Amtes wegen vorzunehmen (Art. 6 Abs. 1 StPO). Die StPO bestimmt dabei –…
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