Die Behandlung von Affekttaten stellt seit jeher eine besondere Herausforderung (nicht nur) für das Strafrecht dar: Einerseits drohen sie (mangels Schuldfähigkeit oder gar mangels Vorsatz) durch die Maschen des Netzes strafrechtlicher Zurechnung zu fallen, andererseits erscheint ebendieses Ergebnis unter rechtspolitischen Gesichtspunkten, zumal bei affekttypisch schweren Straftaten, nur schwer akzeptabel. In diesem Spannungsfeld bewegt sich die von Schwarzenegger betreute Dissertation von Gian…
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From the magazine forumpoenale Heft Nr. 5/2017 | S. 366-368 The following page is 366
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