Die vorliegende Dissertation widmet sich der Beschwerde, dem neben der Berufung einzigen ordentlichen Rechtsmittel der StPO. Die Beschwerde in Strafsachen wurde, wie die übrigen Beschwerden ans Bundesgericht, im BGG belassen und bildet auch nicht Teil der Abhandlung. Wie der Autor im Vorwort feststellt, besteht eine Diskrepanz zwischen dem Umfang an spezifischen Bestimmungen – fünf an der Zahl – und der praktischen Bedeutung der Beschwerde. Der «Kommentierungsbedarf» ist damit ohne weiteres…
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From the magazine forumpoenale Heft Nr. 5/2011 | S. 328-328 The following page is 328
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