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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2021 | S. 250–257Es folgt Seite №250

Nr. 20 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 16. Januar 2020 i.S. A. gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern – 6B_699/2019

Art. 5 Ziff. 4 EMRK; Art. 59 und 62 StGB: stationäre therapeutische Massnahme; bedingte Entlassung; Beschleunigungsgebot.

Eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB zur Behandlung von psychischen Störungen ist anzuordnen, wenn der Täter psychisch schwer gestört ist, er ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, das mit seiner psychischen Störung in Zusammenhang steht, und zu erwarten…

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