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Mit dem Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches haben sich zahlreiche neue Fragen der praktischen Umsetzung ergeben, teils weil Neuland betreten wurde, vor allem aber weil der Schweiz die Kunst der Gesetzgebung je länger je mehr abhanden kommt. Deshalb kommt dem Commentaire romand grosse Bedeutung für die Rechtsanwendung zu, insbesondere auch für den Deutschschweizer Juristen; beruhen doch Neuerungen wie etwa der sursis partiel auf Anstössen aus dem französischen…