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Aus der Zeitschriftforumpoenale 4/2010 | S. 202–203Es folgt Seite №202

Nr. 31 Bundesgericht, Strafrechtliche Abteilung, Urteil vom 30. Juni 2009 i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich – 6B_760/2008

Art. 8 Abs. 1 BV; Art. 34 Abs. 2, 42 StGB: Bemessung des Tagessatzes bei ​Anrechnung von Untersuchungshaft ​auf eine bedingte Geldstrafe.

Wird Untersuchungshaft ​auf eine Geldstrafe angerechnet, so muss der Verurteilte den getilgten Teil der Geldstrafe nicht bezahlen. Daher ist bei der Frage, ob bei einer hohen Anzahl Tagessätze – namentlich bei Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen – eine…

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