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Aus der Zeitschriftrecht 3/2014 | p. 101–113Es folgt Seite №101

Was heisst «anstiften»? – zum Diskussionsstand um die Voraussetzungen der Anstiftungshandlung gemäss Art. 24 StGB

Im sog. «Blick»-Fall (BGE 127 IV 122) hat das Bundesgericht eine Frage, deren Beantwortung eine Straftat (Amtsgeheimnisverletzung; Art. 320 StGB) darstellt, als Anstiftung zu dieser Tat qualifiziert. Dieser Entscheid hat zahlreiche kritische Reaktionen hervorgerufen. Die Diskussion um die Voraussetzungen der Anstiftungshandlung war damit neu lanciert. Sie soll hier aufgearbeitet und mit einem eigenen Beitrag ergänzt werden.

I. Einleitung

Art. 24 StGB stellt die Anstiftung zu einem Delikt allgemein unter Strafe. Demnach wird als Anstifter bestraft, wer einen anderen zu einer Straftat «bestimmt». Näher wird das tatbestandsmässige Verhalten des Anstifters nicht umschrieben. Das StGB verzichtet, im Unterschied zu seinen kantonalen Vorläufern, insbesondere auf eine Aufzählung bestimmter Anstiftungsmittel. Was also ist mit…

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