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Aus der Zeitschriftrecht 3/2013 | p. 109–121Es folgt Seite №109

Das revidierte Konkordat über Massnahmen zur Bekämpfung der Gewalt an Sportveranstaltungen vom 2. Februar 2012 («Hooligan-Konkordat»)

Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren verabschiedete am 2. Februar 2012 eine revidierte Fassung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. In Kantonen mit grossen Sportvereinen wie Zürich, Basel oder Bern regt sich Widerstand gegen den Beitritt zum verschärften Konkordat. Beim Bundesgericht ist zudem eine Erlassanfechtungsbeschwerde hängig. Dieser Beitrag zeigt neue Blickpunkte rund um die aktuelle Debatte um das verschärfte Konkordat auf.

1. Einleitung

In der Öffentlichkeit und in den Medien findet die Gewalt an Sportveranstaltungen grosse Resonanz. Es handelt sich um ein juristisch vielseitiges Thema, entsprechend könnte man diese Thematik auch im Hinblick auf verschiedene Rechtsgebiete angehen.1 Dieser Beitrag beschränkt sich auf das die aktuelle Debatte prägende, von der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und…

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