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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2014 | p. 194–209Es folgt Seite №194

Entschädigungsfolgen im kantonalen Beschwerdeverfahren in Strafsachen

I. Einleitung

Rechtsmittelverfahren verursachen nicht nur beim Staat Aufwand und damit Kosten.1 Wer sich gegen Entscheide und Verfahrenshandlungen wehrt, zieht beispielsweise einen Anwalt bei. Das kostet. Zumindest der im Rechtsmittelverfahren Obsiegende will sich schadlos halten. Der Gesetzgeber hat die Ansprüche auf Entschädigung und Genugtuung für alle Rechtsmittelverfahren grundsätzlich in Art…

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