Wer ist aus mehrwertsteuerlicher Sicht der Dienstleistungsempfänger bei der unentgeltlichen Rechtspflege? – Eine kurze Würdigung des BGE 141 III 560
I. Sachverhalt
Ein Anwalt vertrat im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens im Kanton Genf die rechtlichen Interessen seines in Frankreich wohnhaften Mandanten. Dem Mandanten wurde die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Der Rechtsanwalt reichte dem Tribunal Civil des Kantons Genf die Honorarnote für seine Leistung von CHF 6750.– zuzüglich Mehrwertsteuern (MwSt.) von CHF 540.–…
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