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Aus der ZeitschriftZStrR 2/2009 | S. 152–176Es folgt Seite №152

Die späte Erfindung der Zweispurigkeit

Carl Stooss und die Entstehung der Zweispurigkeit von Strafen und Massnahmen im schweizerischen Strafrecht – eine historisch-kritische Retrospektive*

Bis heute gilt die «Zweispurigkeit» von Strafen und Massnahmen als «originäre Pionierleistung» (Moos) des Schweizer Strafrechtsprofessors Carl Stooss und als «einzige wirkliche Erfindung der Berner Strafrechtswissenschaft» (Kunz). Stooss habe 1893 mit dem Vorentwurf für ein schweizerisches Strafgesetzbuch, so prominente Würdigungen, der Strafrechtreform mit einem «erlösenden Wort» (Kohlrausch) den …

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