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Aus der ZeitschriftZStrR 1/2009 | S. 3–17Es folgt Seite №3

Assistierter Suizid und Tötung auf Verlangen

I. Einleitung

Suizidassistenz ist nach geltendem schweizerischem2 Recht in der Regel straflos.3 Tötung auf Verlangen ist demgegenüber eine strafbare vorsätzliche Tötung. Erfolgt sie aus achtenswerten Beweggründen, namentlich aus Mitleid, und auf ernstliches und dringendes Verlangen des Betroffenen, so wird sie wesentlich milder bestraft.4 Straflose Suizidassistenz ist deshalb nur gegeben, wenn sich der…

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