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Aus der Zeitschriftrecht 4/2008 | p. 144–158Es folgt Seite №144

Lebenssachverhalt oder Rechtsanwendung? – Ein interdisziplinärer Streifzug durch das Prozessrecht zwischen Streitgegenstand und «iura novit curia»1

Lebenssachverhalt oder Rechtsanwendung – die Unterscheidung dieser zwei Begriffe ist im gesamten Prozessrecht in verschiedener Hinsicht von fundamentaler Bedeutung. Im Verlauf der Vorbereitung auf die Anwaltsprüfung dürfte diese Tatsache vielen Kandidatinnen und Kandidaten in allen drei üblicherweise geprüften Prozessrechtsfächern2 zweifellos auffallen. Allerdings gibt es zu diesem für jeden…

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