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Aus der Zeitschriftrecht 3/2008 | p. 109–118Es folgt Seite №109

Zum Verhältnis der gemeinrechtlichen Urkundendelikte zu den Steuerstraftatbeständen

I. Der Fall (Sachverhalt)

Zwei Geschäftspartner gründeten zusammen eine Aktiengesellschaft, wobei der eine als Präsident und der andere als Vizepräsident des Verwaltungsrates mit Einzelunterschrift amtete. Zwischen 1995 und 2001 veranlassten sie mit fiktiven Rechnungen Privatbezüge, welche sie dem Aufwandkonto «Leistungen Dritter» der AG belasteten. Die entsprechenden Erfolgsrechnungen mit dem fiktiv…

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