Variatio delectat? Die neue Verbundsstrafe nach Art. 42 Abs. 4 StGB1
Inhaltsübersicht
- I Rückblick zur Einführung: die alte «Verbundsstrafe» (Art. 50 Abs. 2 und Art. 172bis aStGB)
- II Elaboration chaotique: die Entstehung der Art. 42 Abs. 4 und 43 StGB
- III Die verschiedenen Konstellationen und ihre praktische Bedeutung
- IV Zur Strafzumessung bei teilbedingten Strafen und bei der Verbundsstrafe: gesplittete Prognose und Doppelbestrafung?
Mit dem neuen AT StGB ist eine nahezu «flächendeckende» Verbundsstrafe geschaffen worden, d.h. die Möglichkeit, voraussetzungslos statt einer Strafe gleich zwei Strafen, eine davon bedingt, die andere unbedingt, auszusprechen:
4 Eine bedingte Strafe kann mit einer unbedingten Geldstrafe oder mit einer Busse nach Artikel 106 verbunden werden.
Der Weg zum Ziel war ein Irrlauf, und das Ziel war…
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